MWST-Sätze Schweiz
In der Schweiz gelten drei MWST-Sätze: 8,1 %, 2,6 % und 3,8 %. Hier finden Sie auch alle früheren Sätze seit der Einführung 1995.
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Aktuelle MWST-Sätze
| Satz | Höhe | Gilt für | Gültig seit |
|---|---|---|---|
| Normalsatz | 8,1 % | Für die meisten Waren und Dienstleistungen | |
| Reduzierter Satz | 2,6 % | Z. B. Lebensmittel, Medikamente, Bücher und Zeitungen | |
| Sondersatz Beherbergung | 3,8 % | Nur für Beherbergungsleistungen (Übernachtung inkl. Frühstück) |
Welcher Satz gilt wofür?
Normalsatz 8,1 %: Er gilt für alle steuerbaren Leistungen, für die nicht der reduzierte Satz oder der Sondersatz gilt – zum Beispiel für die meisten Dienstleistungen, für alkoholische Getränke und für Essen und Trinken im Restaurant.
Reduzierter Satz 2,6 %: Er gilt unter anderem für Lebensmittel (ohne alkoholische Getränke), Trinkwasser aus der Leitung, Medikamente, Zeitungen, Zeitschriften und Bücher ohne Reklamecharakter (gedruckt und elektronisch), Pflanzen und Schnittblumen, Futter- und Düngemittel sowie Produkte für die Monatshygiene. Mehr dazu: Was fällt unter den reduzierten Satz?
Sondersatz Beherbergung 3,8 %: Er gilt nur für Beherbergungsleistungen, also Unterkunft einschliesslich Frühstück, auch wenn das Frühstück separat berechnet wird. Auch die Vermietung von Ferienwohnungen gehört dazu. Der Sondersatz ist bis 31. Dezember 2027 befristet; das Parlament hat am 2. Oktober 2026 eine Verlängerung bis Ende 2031 verabschiedet, die Referendumsfrist läuft. Mehr dazu: Was gilt als Beherbergung?
Ob eine konkrete Leistung unter einen bestimmten Satz fällt, entscheidet die ESTV. Im Zweifel fragen Sie die ESTV.
Alle MWST-Sätze seit 1995
| Gültig ab | Anlass | Normalsatz | Reduzierter Satz | Sondersatz |
|---|---|---|---|---|
| Zusatzfinanzierung der AHV (AHV 21) | 8,1 % | 2,6 % | 3,8 % | |
| Ende der befristeten IV-Zusatzfinanzierung; Bahninfrastruktur (FABI) | 7,7 % | 2,5 % | 3,7 % | |
| Befristete Zusatzfinanzierung der IV | 8,0 % | 2,5 % | 3,8 % | |
| Finanzierung der Eisenbahngrossprojekte | 7,6 % | 2,4 % | 3,6 % | |
| Erhöhung zugunsten von AHV und IV | 7,5 % | 2,3 % | 3,5 % | |
| Einführung des Sondersatzes für Beherbergung | 6,5 % | 2,0 % | 3,0 % | |
| Einführung der Mehrwertsteuer | 6,5 % | 2,0 % | – |
Massgebend ist der Zeitpunkt der Leistung, nicht das Rechnungsdatum. Für Leistungen aus den Jahren 2018 bis 2023 können Sie im Rechner die damaligen Sätze wählen: Mit den Sätzen 2018–2023 rechnen.
Beispiel: derselbe Betrag zu verschiedenen Zeiten
Eine Dienstleistung kostet CHF 1’000.00 netto. Je nachdem, wann sie erbracht wurde, gilt ein anderer Normalsatz:
- Im Jahr 1995: 6,5 % MWST = CHF 65.00, Bruttobetrag CHF 1’065.00
- Von 2018 bis 2023: 7,7 % MWST = CHF 77.00, Bruttobetrag CHF 1’077.00
- Seit 1. Januar 2024: 8,1 % MWST = CHF 81.00, Bruttobetrag CHF 1’081.00
MWST ab 2028
Für die Zeit ab 2028 sind Änderungen hängig: eine Erhöhung für die AHV, über die am 29. November 2026 abgestimmt wird, die Verlängerung des Sondersatzes und eine Vorlage für die Armee. Den aktuellen Stand finden Sie unter «MWST 2028».
Quellen
- ESTV: MWST-Steuersätze Schweiz (externe Website) – Aktuelle Steuersätze, Gültigkeit seit 1. Januar 2024, Anwendungsbereiche (geprüft am )
- ESTV: Grundsätze der Mehrwertsteuer (Stand der Gesetzgebung: 1. Januar 2025) (externe Website) – Alle Satzänderungen seit 1995 mit Anlass (Ziff. 1); Anwendungsbereich der drei Sätze (Ziff. 5.4) (geprüft am )
- BAZG: Mehrwertsteuersätze (Publikation 52.15) (externe Website) – Tabelle aller Sätze seit 1. Januar 1995 mit Fundstelle in der Amtlichen Sammlung (geprüft am )
- ESTV: MWST-Info 19 «Steuersatzerhöhung per 1. Januar 2024» (externe Website) – Massgebend ist der Zeitpunkt der Leistung, nicht das Rechnungs- oder Zahlungsdatum (Ziff. 2.1); periodische Leistungen über den Stichtag werden pro rata temporis aufgeteilt (Ziff. 2.4) (geprüft am )
- Parlament: Geschäft 26.026 «Mehrwertsteuer-Sondersatz für Beherbergungsleistungen» (externe Website) – Schlussabstimmung am 2. Oktober 2026 (geprüft am )